Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Kirchstraße 18“ vom 25.03.2014 am 04.05.2024 unanfechtbar gewor-den ist.

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